In 1 Ob 158/15i = Zak 2015/683, 394 hat der OGH eine konkrete Methode für die Bemessung des Restgeldunterhaltsanspruchs, den das Kind bei gleichwertigen Betreuungsleistungen und unterschiedlichen Einkommen der Eltern gegen den leistungsfähigeren Elternteil hat, vorgegeben. Der Autor erkennt dieser Methode den Vorteil der Einfachheit zu. Er bezweifelt aber, dass sie für Fälle geeignet ist, in denen der andere Elternteil kein oder lediglich ein geringes Einkommen hat, weil der Restunterhalt danach maximal die Hälfte des dem Kind bei Alleinbetreuung zustehenden Betrags ausmachen kann.