ABGB: § 1320
Auf oder unmittelbar neben einem Radweg muss ein Hund so an der Leine geführt werden, dass er jederzeit beherrscht bzw zurückgehalten werden kann.
OGH 25. 11. 2015, 8 Ob 110/15g
ABGB: § 1320
Auf oder unmittelbar neben einem Radweg muss ein Hund so an der Leine geführt werden, dass er jederzeit beherrscht bzw zurückgehalten werden kann.
OGH 25. 11. 2015, 8 Ob 110/15g