UVG: § 2 Abs 2 Z 1, § 4 Z 1
Gem § 2 Abs 2 Z 1 UVG können keine Unterhaltsvorschüsse gewährt werden, wenn das Kind mit dem Unterhaltsschuldner im gemeinsamen Haushalt lebt. Dies schließt es aber nicht aus, den Restgeldunterhaltsanspruch zu bevorschussen, den das Kind im Fall der Mitbetreuung in den Haushalten beider Eltern gegen einen Elternteil hat.