ABGB: § 231
Leistungen, die der geldunterhaltspflichtige Elternteil im Rahmen der bedarfsorientierten Mindestsicherung - hier nach dem Wr MindestsicherungsG (WMG) - bezieht, zählen einschließlich der Mietbeihilfe zur Unterhaltsbemessungsgrundlage.
ABGB: § 231
Leistungen, die der geldunterhaltspflichtige Elternteil im Rahmen der bedarfsorientierten Mindestsicherung - hier nach dem Wr MindestsicherungsG (WMG) - bezieht, zählen einschließlich der Mietbeihilfe zur Unterhaltsbemessungsgrundlage.