Während Zeugenkontakte von Parteienvertretern vor und während des Schiedsverfahrens im anglo-amerikanischen Rechtsraum eine große Rolle bei der Prozessvorbereitung spielen, werden sie im kontinentaleuropäischen Raum eher kritisch beurteilt. Die Autorinnen vergleichen, welche Regelungen institutionelle Schiedsordnungen und nationale Berufsrechte zu dieser Frage enthalten, und weisen darauf hin, dass Zeugenkontakte in den Schiedsordnungen idR nicht detailliert behandelt werden. In internationalen Schiedsverfahren sollten die Schiedsrichter Regeln festsetzen, um die Chancengleichheit für Parteienvertreter aus verschiedenen Rechtsräumen zu wahren.