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Wegehalterhaftung gegenüber Fußgänger wegen fehlenden Winterdienstes auf dem Straßenbankett

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/713Zak 2016, 378 Heft 19 v. 27.10.2016

ABGB: § 1319a

StVO: § 76 Abs 1

Wenn kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden ist, müssen Fußgänger gem § 76 Abs 1 S 2 StVO primär das Straßenbankett benützen. In Hinblick darauf ist das Straßenbankett einer Straße ohne Gehsteig oder Gehweg als Weg iSd § 1319a ABGB zu qualifizieren.

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