ABGB: §§ 943, 1404, 1405
NotaktsG: § 1 Abs 1 lit d
Bei wirklicher Übergabe bedarf der Schenkungsvertrag nicht der Notariatsaktsform. Im Fall einer schenkungsweisen Erfüllungsübernahme gelten nur jene (Teil-)Zahlungen
ABGB: §§ 943, 1404, 1405
NotaktsG: § 1 Abs 1 lit d
Bei wirklicher Übergabe bedarf der Schenkungsvertrag nicht der Notariatsaktsform. Im Fall einer schenkungsweisen Erfüllungsübernahme gelten nur jene (Teil-)Zahlungen