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Keine Anrechnung von Geschenken auf den Schenkungspflichtteil auf Verlangen des Erben

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/707Zak 2016, 375 Heft 19 v. 27.10.2016

ABGB: §§ 785, 787

Gem § 787 Abs 2 ABGB muss sich der Noterbe Schenkungen des Erblassers auf den Schenkungspflichtteil (nicht aber auf den Nachlasspflichtteil) anrechnen lassen.

Das Recht, diese Anrechnung zu verlangen, steht nur pflichtteilsberechtigten Personen iSd § 785 ABGB zu. Auf Verlangen eines (nicht pflichtteilsberechtigten) Erben darf die Anrechnung von Schenkungen auf den Schenkungspflichtteil nicht erfolgen.

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