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Wegweisung aus der Ehewohnung aufgrund aggressiven Verhaltens

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/703Zak 2016, 374 Heft 19 v. 27.10.2016

EO: § 382b

Selbst ein einmaliges gewalttätiges Verhalten rechtfertigt die Wegweisung aus der Ehewohnung mit einstweiliger Verfügung nach § 382b EO, sofern es seiner Art nach nicht völlig unbedeutend ist. Dies gilt auch dann, wenn der Antragsteller das Verhalten durch eine Provokation mitveranlasst hat. Nur eine erhebliche Provokation könnte eine singuläre Entgleisung entschuldigen.

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