JN: § 24 Abs 2
ZPO: § 86a
Im Ablehnungsverfahren ist ein Rechtsmittel gegen die zweitinstanzliche Entscheidung gem § 24 Abs 2 JN jedenfalls unzulässig, es sei denn die zweite Instanz hat den Rekurs aus formellen Gründen ohne meritorische Prüfung der Ablehnungsgründe zurückgewiesen (hier: als leeres Rechtsmittel).