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Tierhalterhaftung für aggressives Verhalten des entlaufenen, bei einem Verkehrsunfall verletzten Hundes

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/681Zak 2016, 358 Heft 18 v. 11.10.2016

ABGB: §§ 1311, 1320

Der Hundehalter, der seine Verwahrungspflicht verletzt hat, haftet nicht nur für den Verkehrsunfall, den der Hund verursacht hat, sondern auch dafür, dass das bei dem Unfall verletzte Tier einen Passanten gebissen hat. Auch dieser Schaden steht noch im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit dem Verstoß gegen die Verwahrungspflicht des Tierhalters.

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