ABGB: §§ 1311, 1320
Der Hundehalter, der seine Verwahrungspflicht verletzt hat, haftet nicht nur für den Verkehrsunfall, den der Hund verursacht hat, sondern auch dafür, dass das bei dem Unfall verletzte Tier einen Passanten gebissen hat. Auch dieser Schaden steht noch im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit dem Verstoß gegen die Verwahrungspflicht des Tierhalters.