ABGB: § 1295 Abs 1, §§ 1325, 1331, 1332a
Eine Haftung des Schädigers für Schockschäden aufgrund der Tötung eines Tiers stößt auf begründete Einwände und wurde vom OGH noch nie vertreten. Die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der entsprechenden Schadenersatzklage eines Minderjährigen kann daher mangels Erfolgsaussichten abgelehnt werden (Zurückweisung des Revisionsrekurses).