ABGB: §§ 492, 1463
Ob ein Hinweis- oder Verbotsschild die Redlichkeit des Ersitzungsbesitzers und damit die Ersitzung ausschließt, hängt von der konkreten Gestaltung ab.
Ein Fahrverbotsschild mit der Aufschrift "Privatweg" kann die Ersitzung eines Gehrechts von vornherein nicht verhindern.