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Heimaufenthalt - keine Freiheitsbeschränkung durch Aufforderung, in das Zimmer zu gehen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/669Zak 2016, 354 Heft 18 v. 11.10.2016

HeimAufG: § 3

Die Heimbewohnerin wird in bestimmten Verhaltensphasen "gebeten", "überredet" oder "aufgefordert", in ihr Zimmer zu gehen. Sie kommt diesen Aufforderungen ohne (auch bloß implizite) Androhung von Konsequenzen nach, wobei sie das Zimmer durch die unversperrte Türe selbstständig verlassen kann. Darin ist keine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 HeimAufG zu sehen.

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