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Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung - Auftrag an Kollisionskurator nicht selbstständig anfechtbar

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/624Zak 2016, 332 Heft 17 v. 27.9.2016

AußStrG: §§ 45, 132

ABGB: §§ 167, 271

Der dem Kollisionskurator im pflegschaftsgerichtlichen Vertragsgenehmigungsverfahren erteilte Auftrag, die mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Risiken zu erheben, kann als verfahrensleitender Beschluss qualifiziert werden, der gem § 45 AußStrG nicht selbstständig anfechtbar ist (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

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