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Festlegung eines nominellen Hauptbetreuungsorts auch beim Doppelresidenzmodell

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/622Zak 2016, 332 Heft 17 v. 27.9.2016

ABGB: § 177 Abs 4, § 179 Abs 2, § 180 Abs 2

Wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht, kann bei gemeinsamer Obsorge die gleichteilige Betreuung durch beide getrennt lebenden Elternteile vorgesehen werden (Doppelresidenzmodell).

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