Der Beitrag stellt in einer Tabelle dar, auf welche Weise bestimmte Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung zustehen können, beantragt und gewährt werden (Antragstellung, Erlangung der Entscheidungsgrundlagen usw). Diese Übersicht soll als Basis für die Beurteilung dienen, ob solche Leistungen auch ohne Bestellung eines Sachwalters geltend werden können oder ob dafür eine Unterstützung erforderlich ist. Es handelt sich um die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe des BMJ.