Der Autor spricht sich gegen die Aufgabe des Verschuldensprinzips im österreichischen Scheidungsrecht aus, weil er darin eine ungerechtfertigte Entwertung der ehevertraglichen Bindung sieht. Das Verschuldensprinzip sei auch bei einvernehmlichen Scheidungen, die fast 90 % aller Scheidungen ausmachen, zur Einschätzung der Verhandlungsposition von Bedeutung. Mit den Beweisschwierigkeiten, die damit für die Gerichte verbunden sind, lasse sich die Abschaffung nicht begründen, weil die Zahl der tatsächlich strittigen Scheidungen mit einem umfangreichen Beweisverfahren sehr gering sei.