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Keine Gefährdungshaftung des Betreibers einer "Nautic Jet"-Anlage

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/596Zak 2016, 317 Heft 16 v. 7.9.2016

EKHG: §§ 1, 2

ABGB: § 1295 Abs 1

Auf bahn- oder liftähnlichen Anlagen in Vergnügungsstätten, die nicht dem Verkehr, sondern zur Unterhaltung dienen, greift die Gefährdungshaftung nach dem EKHG nicht ein.

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