ABGB: § 830
WEG: § 35 Abs 2, § 37 Abs 5
Solange Wohnungseigentum besteht, ist eine Teilungsklage gem § 35 Abs 2 WEG nicht möglich.
ABGB: § 830
WEG: § 35 Abs 2, § 37 Abs 5
Solange Wohnungseigentum besteht, ist eine Teilungsklage gem § 35 Abs 2 WEG nicht möglich.