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Keine Unzumutbarkeit der Sachwalterschaft wegen verbalaggressiven Verhaltens des Betroffenen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/582Zak 2016, 312 Heft 16 v. 7.9.2016

ABGB: § 278 Abs 1

Die Umbestellung des Sachwalters hat ua dann zu erfolgen, wenn dem bisherigen Sachwalter (hier: einem Rechtsanwalt) die Ausübung des Amtes nicht mehr zugemutet werden kann. Dass sich die Kommunikation mit dem Betroffenen aufgrund seiner fehlenden Einsichtsfähigkeit schwierig gestaltet und sich dieser verbalaggressiv verhält, begründet noch keine Unzumutbarkeit.

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