vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Cetin, Zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer Vertragsübernahme, ecolex 2016, 675.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/567Zak 2016, 300 Heft 15 v. 26.8.2016

Wenn die vereinbarte Vertragsübernahme unwirksam ist bzw mit Erfolg angefochten wurde, die Neupartei aufgrund des Vertrags aber bereits Leistungen an den verbliebenen Vertragspartner erbracht hat, kann sie die Leistungen im Rahmen der Rückabwicklung mit Leistungskondiktion von diesem zurückverlangen. Außerdem steht der Neupartei nach Ansicht des Autors ein Aufwandersatzanspruch nach § 1042 ABGB gegen die Altpartei zu, weil der Vertrag aufgrund der Unwirksamkeit der Übernahme mit dieser fortbesteht und daher diese verpflichtet gewesen wäre, die Leistungen zu erbringen. Leistungskondiktion und Aufwandersatzanspruch bestünden nebeneinander, wobei der verbliebene Vertragspartner und die Altpartei solidarisch haften würden (siehe 2 Ob 157/10t = Zak 2011/403, 216).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte