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Rechtsmittel gegen Verfahrensunterbrechung wegen eines parallelen Vorabentscheidungsverfahrens

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/523Zak 2016, 279 Heft 14 v. 2.8.2016

ZPO: §§ 190, 192 Abs 2

Der Beschluss, mit dem das Gericht das Verfahren auf Antrag einer Partei unterbricht, kann mit einem Rechtsmittel angefochten werden. Dies gilt auch dann, wenn die Unterbrechung aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens erfolgt, das in einem anderen Verfahren gestellt wurde. Das Unionsrecht erfordert keine andere Beurteilung.

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