ABGB: § 1096 Abs 1
Mangels Vereinbarung von Konkurrenzschutz verstößt der Vermieter nicht gegen seine vertraglichen Pflichten, wenn er das Geschäftslokal neben dem Lokal des Mieters an einen Konkurrenten vermietet.
Konkurrenzschutz aufgrund ergänzender Vertragsauslegung kommt dann in Betracht, wenn der Vermieter auch die Umgebung des Geschäftslokals kontrolliert (zB Großmarkt) und der Mieter deshalb davon ausgeht, in der Nähe keiner