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Vorkaufsrecht - aufschiebend bedingter Drittkaufvertrag löst Vorkaufsfall nicht aus

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/518Zak 2016, 277 Heft 14 v. 2.8.2016

ABGB: §§ 1072, 1075, 1295 Abs 1

Ein unter aufschiebender Bedingung geschlossener Kaufvertrag löst den Vorkaufsfall erst mit dem Bedingungseintritt aus.

Ersatzpflichten eines Dritten für die Kosten eines verlorenen Prozesses können mangels Rechtswidrigkeitszusammenhangs nicht bestehen, wenn die Prozessführung erkennbar aussichtslos war.

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