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Keine vorzeitige Kündigung des Kreditverhältnisses wegen Tod des Kreditnehmers

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/517Zak 2016, 277 Heft 14 v. 2.8.2016

ABGB: §§ 990, 1118

KSchG: § 6 Abs 2 Z 1

Der Tod des Kreditnehmers allein bildet keinen wichtigen Grund zur Kündigung des Kreditverhältnisses durch den Kreditgeber.

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