KSchG: § 6 Abs 3
Eine Klausel in einem Fitnessstudiovertrag, nach der "pro Quartal 25 € Verwaltungsgebühr zu entrichten sind", kann vertretbar als intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG qualifiziert werden, weil ein laufendes Entgelt mit dem Begriff Gebühr zumindest missverständlich bezeichnet ist (Zurückweisung der Revision).