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Fitnessstudiovertrag - quartalsweise Verwaltungsgebühr intransparent

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/514Zak 2016, 276 Heft 14 v. 2.8.2016

KSchG: § 6 Abs 3

Eine Klausel in einem Fitnessstudiovertrag, nach der "pro Quartal 25 € Verwaltungsgebühr zu entrichten sind", kann vertretbar als intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG qualifiziert werden, weil ein laufendes Entgelt mit dem Begriff Gebühr zumindest missverständlich bezeichnet ist (Zurückweisung der Revision).

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