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Feststellung einer Dienstbarkeit - Miteigentümer als notwendige Streitgenossen

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/509Zak 2016, 274 Heft 14 v. 2.8.2016

ABGB: § 523

ZPO: § 14

Im Fall einer Klage, mit der das Bestehen einer Grunddienstbarkeit festgestellt werden soll, bilden die Miteigentümer der herrschenden und jene der dienenden Liegenschaft notwendige Streitgenossenschaften; die Klage kann nur von bzw gegen alle Miteigentümer erhoben werden.

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