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Bemessung des Ergänzungsunterhaltsanspruchs des schlechter verdienenden Ehegatten

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/504Zak 2016, 272 Heft 14 v. 2.8.2016

ABGB: § 94

Nach stRsp ist der Ergänzungsunterhaltsanspruch des schlechter verdienenden Ehegatten grundsätzlich mit 40 % des Familieneinkommens abzüglich des eigenen Einkommens zu bemessen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Unterhaltspflichtige oder beide Partner bereits in Pension befinden.

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