vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Buchleitner/Rabl, OGH: Kreditbearbeitungsgebühr zählt zur Hauptleistung! ecolex 2016, 465.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/445Zak 2016, 240 Heft 12 v. 5.7.2016

In 6 Ob 13/16d = Zak 2016/288, 154 tendierte der OGH stark zur Auffassung, dass eine in Kreditvertrags-AGB vorgesehene Bearbeitungsgebühr als Teil der Hauptleistungspflicht des Kreditnehmers von vornherein nicht der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB unterliegt. Die Autoren stimmen dieser Beurteilung zu. Was zur Hauptleistungspflicht zählt, ergibt sich ihrer Auffassung nach aus der Parteienvereinbarung, solange nicht zwingendes Recht entgegensteht. Entgeltbestandteile seien grundsätzlich unabhängig von ihrer Bezeichnung und Gestaltung (als Inklusivpreis, Zuschlag oder Gebühr) Teil der Hauptleistung des Vertragspartners.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte