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Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht durch Instruktionen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/440Zak 2016, 238 Heft 12 v. 5.7.2016

ABGB: § 1295 Abs 1

Um den vertraglichen Verkehrssicherungspflichten gegenüber dem Lieferanten auf einem privaten Zufahrtsweg nachzukommen, muss nicht unbedingt die Gefahrenquelle beseitigt werden; klare Anweisungen, bei deren Einhaltung der Unfall vermieden worden wäre, reichen aus.

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