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ÖNORM ist kein Schutzgesetz - keine Beweiserleichterung beim Kausalzusammenhang

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/409Zak 2016, 218 Heft 11 v. 21.6.2016

ABGB: § 1295 Abs 1, §§ 1302, 1311

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