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Kein Erlöschen eines Vormietrechts durch Nichtausübung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/368Zak 2016, 196 Heft 10 v. 7.6.2016

ABGB: §§ 1075, 1090

Anders als ein Vorkaufsrecht erlischt ein Vorpachtrecht oder ein Vormietrecht (hier: Voruntermietrecht) nicht dadurch, dass es bei der ersten sich bietenden Gelegenheit nicht ausgeübt wird.

OGH 20. 4. 2016, 4 Ob 237/15d

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