vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prüfung der Erbhofeigenschaft nach objektiven Kriterien

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/360Zak 2016, 194 Heft 10 v. 7.6.2016

AnerbG: § 1

Die Erbhofeigenschaft ist nach den objektiven Kriterien des § 1 AnerbG zu beurteilen. Das Einkommen, das der potentielle Anerbe in seinem Hauptberuf erzielt, hat dafür keine Relevanz.

OGH 17. 3. 2016, 2 Ob 44/16h

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte