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Fortbestehen der Unterhaltspflicht während einer weiteren Ausbildung des Kindes

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/348Zak 2016, 191 Heft 10 v. 7.6.2016

ABGB: § 231

Ein einmaliger Wechsel des Ausbildungszweigs hat nicht nur beim Studium grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Fortbestehen des Unterhaltsanspruchs des Kindes, sondern auch bei anderen Berufsausbildungen (hier: Fachschule).

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