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Beitritt zum New Yorker Schiedsübereinkommen

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/299Zak 2015, 163 Heft 9 v. 21.5.2015

Laut Kundmachung in BGBl III 2015/58 sind die Komoren dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl 1961/200) beigetreten. Die Vertragsstaaten und ihre Vorbehalte bzw Erklärungen können auf der Website http://treaties.un.org abgerufen werden, wobei das New Yorker Übereinkommen im "Chapter XXII" als Pkt 1 auffindbar ist.

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