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Prader, Anm zu immolex 2015/35.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/292Zak 2015, 160 Heft 8 v. 5.5.2015

Zu 1 Ob 220/14f = Zak 2015/169, 97: Der Bauträger und Wohnungseigentumsorganisator kann nicht die Heizanlage des Wohnungseigentumshauses von einem Contractor errichten und betreiben lassen und den Contracting-Vertrag auf die Wohnungseigentümer bzw die Eigentümergemeinschaft überbinden, weil darin eine unbillige Beschränkung der Nutzungs- und Verfügungsrechte liegt, die gem § 38 Abs 1 WEG rechtsunwirksam ist.

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