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Entscheidung über ein zurückgestelltes, aber nicht wieder eingebrachtes Rechtsmittel?

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/281Zak 2015, 157 Heft 8 v. 5.5.2015

ZPO: §§ 84, 520 Abs 1

Wenn der zur Verbesserung zurückgestellte Rechtsmittelschriftsatz (hier: fehlende anwaltliche Unterfertigung eines außerordentlichen Revisionsrekurses) von der Partei

Seite 157


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