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Nachträgliches Eventualbegehren als Klagsänderung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/279Zak 2015, 157 Heft 8 v. 5.5.2015

ZPO: §§ 226, 235 Abs 3

Eine Eventualklagenhäufung, dh die Häufung mehrerer Klagen desselben Klägers gegen denselben Beklagten unter Festlegung einer ausschließenden Reihenfolge, ist zulässig.

Ein Eventualbegehren kann auch nachträglich gestellt werden.

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