vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gemeinsame Betriebskostenabrechnung für Gebäude auf zwei Liegenschaften?

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/274Zak 2015, 155 Heft 8 v. 5.5.2015

MRG: § 17

Die Betriebskostenabrechnung hat hausbezogen zu erfolgen. Auch wenn für den Begriff des Hauses primär die Verkehrsauffassung maßgeblich ist, ist grundsätzlich auf die Liegenschaft, dh den Grundbuchkörper, abzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte