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Weidepacht - keine Pflicht des Verpächters zur Bereitstellung von Tränkwasser

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/269Zak 2015, 153 Heft 8 v. 5.5.2015

ABGB: § 1096

Aus der Verpachtung eines Grundstücks als Viehweide ist ohne besondere Abrede nicht abzuleiten, dass der Verpächter das Wasser zum Tränken des Viehs zur Verfügung stellen muss.

OGH 29. 1. 2015, 6 Ob 182/14d

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