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Prüfung des Kostenverzeichnisses bei fehlenden Einwendungen

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/244Zak 2015, 138 Heft 7 v. 15.4.2015

ZPO: § 54 Abs 1a

Die Kostennote der obsiegenden Partei ist vom Gericht gem § 54 Abs 1a ZPO nur insoweit zu prüfen, als der kos-

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