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Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Eigentümer, der nicht Schuldner des Aufwandersatzes ist

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/231Zak 2015, 134 Heft 7 v. 15.4.2015

ABGB: §§ 367, 471

Das Zurückbehaltungsrecht kann auch dem Herausgabeanspruch des Eigentümers, der nicht Schuldner des Aufwandersatzanspruchs ist, entgegengehalten werden, wenn dies aufgrund von Vertrauensschutzerwägungen oder in Hinblick auf die (konkludente) Zustimmung zum Aufwand gerechtfertigt erscheint.

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