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Hagen, Anm zu immolex 2015/24.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/218Zak 2015, 120 Heft 6 v. 1.4.2015

Zu 5 Ob 191/13v = Zak 2014/601, 316: Wie von gemeinschaftsfremden Dritten initiierte Mehrheitsbeschlüsse leidet auch der vom Verwalter (mit-)initiierte Beschluss auf Rücknahme seiner Kündigung an einem Formfehler, es sei denn ein Einfluss auf die Willensbildung der Wohnungseigentümer ist ausgeschlossen.

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