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Keine Verfahrenshilfe für Barauslagen bei Eigenvertretung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/211Zak 2015, 119 Heft 6 v. 1.4.2015

ZPO: § 64 Abs 1 Z 1 lit f

Barauslagen (hier: Kopierkosten), die die Partei bei Eigenvertretung tätigt, sind nicht von der Verfahrenshilfe umfasst. Der Verfahrenshilfetatbestand des § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO bezieht sich nur auf Barauslagen des beigegebenen Rechtsanwalts oder des vom Gericht bestellten gesetzlichen Vertreters.

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