ABGB: § 1489
WEG: §§ 18, 31
Wann der Schadenersatzanspruch der Eigentümergemeinschaft gegen den Verwalter wegen pflichtwidriger Auszahlungen aus der Rücklage zu verjähren beginnt, hängt vom Kenntnisstand der Mehrheit der Wohnungseigentümer bzw - nach Bestellung eines neuen Verwalters - von dessen Kenntnisstand ab. Die Kenntnis des schädigenden Verwalters kann der Eigentümergemeinschaft nicht zugerechnet werden.