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Keine Öffnung des Liftes für alle Wohnungseigentümer über Antrag auf Benützungsregelung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/202Zak 2015, 116 Heft 6 v. 1.4.2015

WEG: § 17 Abs 2

Das Wesen einer Benützungsregelung iSd § 17 WEG besteht darin, ein ausschließliches Nutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Allgemeinfläche zu begründen. Der Antrag auf Erlassung einer gerichtlichen Benützungsregelung nach § 17 Abs 2 WEG kann daher nicht dazu dienen, gleichartige Mitbenützungsrechte aller Wohnungseigentümer feststellen zu lassen.

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