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Cohen, Gerichtliche Aufträge an den Sachwalter in der Vermögensverwaltung, iFamZ 2015, 29.

LiteraturübersichtFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/177Zak 2015, 100 Heft 5 v. 17.3.2015

Die Autorin vertritt die Ansicht, dass eine gesetzliche Grundlage für Weisungen des Gerichts an den Sachwalter nur im Bereich der Vermögensverwaltung (§ 133 Abs 4 AußStrG), nicht aber - abgesehen von der Berichtspflicht nach § 130 AußStrG - im Bereich der Personensorge besteht. Bei Weisungen handle es sich um Hoheitsakte, die vom Sachwalter mit Rekurs angefochten werden könnten. Eine Durchsetzung sei nur in Ausnahmefällen (etwa bei Weisungen zur Berichterstattung oder Rechnungslegung) denkbar. Ansonsten komme bei Nichtbefolgung nur die Umbestellung des Sachwalters in Betracht (siehe auch 2 Ob 68/14k = Zak 2014/629, 334).

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