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Wegehalterhaftung für Skipiste - keine Pflicht zur Absicherung eines Schneeverwehungszauns

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/171Zak 2015, 98 Heft 5 v. 17.3.2015

ABGB: § 1319a

Bei einer präparierten Skipiste handelt es sich um einen Weg iSd § 1319a ABGB. Wenn zwischen dem Pistenhalter und dem Pistenbenützer kein Vertragsverhältnis besteht, hat der Pistenhalter für Fehler bei der Pistensicherung im Rahmen der Wegehalterhaftung einzustehen.

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